Übersicht unserer Mitgliedsbeiträge

MitgliederTarifAlterBeitrag / Jahr
Aktive
Kinderbis 660,00 €
Kinder7 bis 13100,00 €
Jugendliche (bis Vollendung 18. Lebensjahr)14 bis 18120,00 €
Azubi / Studenten¹19 - 27 160,00 €
Erwachseneab 18285,00 €
Erwachsene und 1 Partner²
ab 18 480,00 €
Erwachsene und 1 Kind bis 18³340,00 €
Erwachsene und 2 Kinder bis 18³400,00 €
Erwachsene und 3 Kinder bis 18³450,00 €
2 Erwachsene und 1 Kind bis 18
480,00 €
2 Erwachsene und 2 Kinder bis 18³
520,00 €
2 Erwachsene und 3 Kinder bis 18³
560,00 €
2 Erwachsene und 4 Kinder bis 18³600,00 €
Seniorenab 80 0,00 €
Zweitmitgliedschaft⁷ab 18200,00 €
2. FördermitgliederFördermitglied⁶100,00 €
3. Ehrenmitglieder3. Ehrenmitglieder0,00 €
Gastspieler
Erwachsene täglich in Sommersaison⁴
(Spielende 14.00 Uhr)
180,00 €
Tagesterminkarte Sommersaison⁴150,00 €
Fitness-Abteilung⁶30,00 €
Gastmarke pro Tag max. 5x / Sommersaison⁴
Hinweis: im Doppel bei 4 Spielern maximal 20€
10,00 €
Gastmarke Kinder pro Tag max. 5x / Sommersaison⁴bis 125,00 €
Sonstige
Nutzung des Kraftraumes pro Jahr
100,00 €
Nutzung des Fitnessraumes je Std.15,00 € + MwSt.
Trainingsbeitrag Nutzung Außenanlage Sommersaison (als Nicht-Mitglied über Tennis-Akademie)75,00 €

Hinweise:

  1.  Zusätzlich zum gültigen Beitrag kann gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung 2006 eine Verzehrumlage in Höhe von 80,00 € je Erwachsener (Aktiv) oder 50,00 € je Zweitmitglied (Aktiv) erhoben. Der Wert dieser Verzehrumlage wird dem jeweiligen Mitglied zwischen dem 1. Oktober des Jahres und dem 30. April des Folgejahres für Verzehr in unserer Gastronomie gutgeschrieben.
  2. Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 23.04.2015 sind alle volljährigen aktiven Mitglieder zur Ableistung von 10 Helferstunden pro Kalenderjahr verpflichtet. Clubmitglieder, die keine Clubhelferstunden leisten können oder möchten werden zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von € 10,00/Std. herangezogen

1) Auf Verlangen muss eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.
2) Eheähnliche Lebensgemeinschaft, gleicher Wohnsitz
3) Erwachsene/r muss Elternteil des Kindes sein
4) Spielberechtigung gilt nur für die Außenplätze, nicht für die Halle.
5) Spielberechtigung für einen Wochentag und eine Uhrzeit
6) beinhaltet KEINE Spielberechtigung auf der Tennisanlage
7) Die Zugehörigkeit zu einem anderen Tennisclub muss nachgewiesen werden

Stand: Beitragsordnung 04/2023

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